Förderung aus dem Jugendpflegeetat
Darmstädter Kinder- und Jugendgruppen können beim Jugendamt Mittel aus dem Jugendpflegeetat der Stadt beantragen. Vergeben werden die Fördermittel nach einer Richtlinie, die für das Jahr 2020 von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Jugendamt, Kämmerei, Rechtsamt und Vertretern der freien Träger – darunter auch der Jugendring - grundlegend erneuert wurden. Die Richtline wurde stark vereinfacht und wesentlich übersichtlicher gestaltet.
Die Tagessätze für Veranstaltungen und Maßnahmen werden jährlich nach dem vorhandenen Budget von der AG Richtlinien festgelegt. Das Budget wird jährlich dynamisiert. Die Tagessätze wurden so erhöht, dass darin nun schon Sachmittel enthalten sind, eine Beantragung von Sachmitteln ist nicht mehr nötig. Lediglich die 50 Förderung von Sachmitteln in einer Höhe von über 2.000 € Kosten müssen wie bisher über einen Haushaltsantrag gestellt werden.
Zum Download aller aktuellen Dokumente und Informationen, die für eine Förderung wichtig sind.
Fragen zur Förderung beantwortet gerne der Jugendring - meldet euch im Büro – oder das Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung.
Hier die die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, alle weiteren Infos in den Dokumenten:
Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden.
Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.
Auf die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen zu achten.
Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.
Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Es werden Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe gefördert, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben: Die Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
Nicht gefördert werden können insbesondere:
- Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts
- Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben
- Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen
- Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter
- Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art
- Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden
- Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen
Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen.