Warum gibt es Kinderrechte?
Kinderrechte existieren, weil Kinder besonders schutzbedürftig sind und andere Bedürfnisse als Erwachsene haben. Sie sollen sichern, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen können. Ihre Rechte sollen von den Erwachsenen respektiert werden und sie sollen allen Kindern gute Entwicklungsmöglichkeiten garantieren. Die Kinderrechte unterstützen Kinder darin, dass sie innerhalb der Familie, Gemeinschaft und Gesellschaft als Individuen mit ihren eigenen Anliegen, Interessen und Ansichten anerkannt werden.
Um diese Rechte von Kindern und Jugendlichen zu sichern, wurde am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (oder auch UN-Kinderrechtskonvention oder kurz UN-KRK) von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Konvention ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt. Zum Wohle von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren festlegt.
Die Konvention wurde durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und trat am 5. April 1992 in Kraft. Inzwischen wurde die UN-KRK nahezu weltweit in fast allen Ländern ratifiziert. Das heisst aber nicht, dass sie überall und in allen Ländern und von allen Eltern auch beachtet wrden!
Kinderrechte sind nicht ausdrücklich im deutschen Grundgesetz verankert, obwohl sie durch die UN-Kinderrechtskonvention auf der Ebene eines Bundesgesetzes gelten. Seit einer Volksabstimmung im Jahr 2018 aber immerhin im Artikel 4 der Hessischen Verfassung.